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Aikonetic

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese Bedingungen gelten für beauftragte Leistungen der Aikonetic GmbH gegenüber Geschäftskunden. Maßgeblich sind der vereinbarte Leistungsumfang und die nachfolgend geregelte Rangfolge der Vertragsunterlagen.

Stand: 12.10.2026

Inhaltsverzeichnis anzeigen

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieter der auf aikonetic.com beschriebenen Leistungen und der AikoniQ Platform ist die

Aikonetic GmbH
Breite Str. 6-8
23552 Lübeck

vertreten durch den Geschäftsführer Hakan Sisman
Amtsgericht Lübeck HRB 19511 HL
USt-IdNr. DE327331268

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen Aikonetic und ihren Kunden über Beratung, Konzeption, Design, Software- und App-Entwicklung, KI- und MCP-Lösungen, Schnittstellen, Automatisierung, Einrichtung, Migration, Betreuung und Betrieb sowie über die vereinbarte Bereitstellung, Nutzung, Erweiterung und Abrechnung der AikoniQ Platform, soweit nicht im jeweiligen Angebot, Vertrag, Bestellschein, Auftragsformular, Online-Checkout oder in besonderen Produktbedingungen etwas Abweichendes vereinbart ist. Plattformbezogene Regelungen gelten nur, soweit entsprechende Leistungen Gegenstand des jeweiligen Vertrags sind. Für Individualleistungen gilt insbesondere Ziff. 25.

1.3 Das Angebot nach diesen AGB richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Aikonetic ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch, wenn Aikonetic Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

1.5 Soweit Aikonetic einzelne Produkte, Apps, Container-Angebote, Marktplatzangebote oder sonstige Leistungen gegenüber Verbrauchern bereitstellt oder ein Angebot ausdrücklich an Verbraucher gerichtet ist, gelten hierfür gesonderte Verbraucherbedingungen. Diese AGB regeln solche Verbraucherangebote nicht.

1.6 Der reine Besuch dieser Website, eine Kontaktanfrage oder die Buchung eines unverbindlichen Beratungstermins begründet kein kostenpflichtiges Projekt und kein Abonnement der AikoniQ Platform. Umfang und Vergütung einer beauftragten Leistung werden gesondert vereinbart.

2. Begriffe und Plattformstruktur

2.1 „AikoniQ Platform“ bezeichnet das Gesamtsystem aus Plattformdiensten, Verwaltungsfunktionen, Kundeninstanzen, Anwendungen, AppStore-/Marketplace-Funktionen, Zahlungs- und Abrechnungskomponenten, KI-nahen Funktionen, Helpdesk-/Support-Funktionen, Schnittstellen, Integrationen und sonstigen Plattformbestandteilen.

2.2 „Verwaltungsebene“ bezeichnet den zentralen Bereich der AikoniQ Platform, über den insbesondere Kunden, Kundeninstanzen, Anwendungen, Nutzer, Teams, Plattformressourcen, Abonnements, Abrechnung, Schnittstellen und administrative Funktionen verwaltet werden können.

2.3 „Kundeninstanz“ bezeichnet eine für den Kunden eingerichtete oder dem Kunden zugeordnete Umgebung innerhalb der AikoniQ Platform. Eine Kundeninstanz kann insbesondere Anwendungen, Nutzer, Teams, Domains, Datenbanken, Dateien, Konfigurationen, Abonnements, Zahlungsfunktionen und weitere instanzbezogene Ressourcen enthalten.

2.4 „Anwendung“ bezeichnet eine Website, App, Shop-, Portal-, Embedded-, Mobile-, Desktop-, Browser-Extension-, Verwaltungs- oder sonstige Nutzungseinheit innerhalb oder auf Basis der AikoniQ Platform.

2.5 „Team“ bezeichnet eine organisatorische und berechtigungsbezogene Ebene innerhalb einer Kundeninstanz oder Anwendung. Ein Team ist keine eigenständige Kundeninstanz, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

2.6 „AikoniQ App“ bezeichnet eine fachliche oder technische Erweiterung der Plattform, die Funktionen, Oberflächen, Schnittstellen, Datenmodelle, Automationen oder Integrationen bereitstellen kann. AikoniQ Apps können über den AppStore oder außerhalb des AppStores bereitgestellt werden.

2.7 „Kundendaten“ bezeichnet alle Daten, Inhalte, Dateien, Medien, Konfigurationen, Prompts, Texte, Bilder, Audio- und Videodaten, Nutzerprofile, Zahlungs- oder Bestelldaten, Tickets, Metadaten und sonstigen Informationen, die der Kunde, seine Nutzer oder seine Endkunden in die Plattform einstellen, übertragen oder durch die Nutzung erzeugen.

2.8 „Endkunden“ bezeichnet Personen oder Organisationen, die Leistungen, Inhalte, Produkte oder Services des Kunden innerhalb einer Kundeninstanz, einer Anwendung, eines Shops, eines Checkouts, einer eingebetteten Oberfläche oder einer AikoniQ App nutzen oder erwerben.

2.9 „Drittanbieter“ bezeichnet externe Dienste, Plattformen, Provider oder Infrastrukturkomponenten, die nicht von Aikonetic betrieben werden, insbesondere Zahlungsdienstleister, KI-Modellanbieter, App-Stores, Mail-, SMS-, Push-, CDN-, Hosting-, Analyse-, Authentifizierungs-, Karten-, Kommunikations- und Integrationsdienste.

3. Vertragsschluss, Vertragsbestandteile und Rangfolge

3.1 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Vertrags oder Auftragsformulars, Bestellung über eine Plattformfunktion, Aktivierung eines Abonnements, Annahme eines Online-Checkouts, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Bereitstellung der Leistung durch Aikonetic zustande.

3.2 Angebote von Aikonetic sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angaben zu Funktionen, Preisen, Zeiträumen, Roadmaps, Verfügbarkeit oder Integrationen sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart sind.

3.3 Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge:

  1. individuell ausgehandelte Vereinbarungen;
  2. Auftragsformular, Angebot, Bestellschein oder Online-Bestellung;
  3. besondere Produktbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Service-Vereinbarungen oder Auftragsverarbeitungsvereinbarungen;
  4. diese AGB;
  5. technische Dokumentation und sonstige Hinweise von Aikonetic.

3.4 Bei Widersprüchen geht die jeweils höher stehende Regelung vor. Produktbedingungen für bestimmte AikoniQ Apps, Zahlungsfunktionen, KI-Funktionen, Hosting-Modelle oder Individualleistungen können diese AGB ergänzen oder abweichende Regelungen enthalten.

4. Leistungsumfang und AikoniQ Platform

4.1 Aikonetic erbringt die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Beratungs-, Entwicklungs-, Integrations-, Support- oder Betriebsleistungen. Soweit beauftragt, stellt Aikonetic die AikoniQ Platform insbesondere als SaaS, Plattformdienst, Hosting, Kundeninstanz, Container-Angebot, Marketplace, AikoniQ App oder Schnittstellendienst bereit.

4.2 Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere:

  • Bereitstellung und Betrieb der AikoniQ Platform, ihrer Verwaltungsebene und zentraler Plattformfunktionen;
  • Bereitstellung und Betrieb von Kundeninstanzen, Anwendungen und kundenspezifischen Laufzeiten;
  • Kunden-, Nutzer-, Rollen- und Rechteverwaltung;
  • Funktionen des AppStores, von AikoniQ Apps und des Marketplaces;
  • Content-, Layout-, UI-Builder-, Media-, Embed-, Notification-, Helpdesk- und Support-Funktionen;
  • Zahlungs-, Checkout-, Abonnement-, Connect- und plattformseitige Abrechnungsfunktionen;
  • KI-nahe Funktionen, insbesondere Chat-, Generierungs-, Transkriptions-, Audio-, Tool- und Workflow-Funktionen;
  • Schnittstellenzugriffe, Webhooks, Integrationen, Domains, Speicherfunktionen, Backups und Monitoring;
  • Einrichtung, Migration, Entwicklung, Beratung, Support und sonstige Individualleistungen.

4.3 Aikonetic schuldet nur die Funktionen, Schnittstellen, Speicher-, Nutzungs-, Support- oder Verfügbarkeitsumfänge, die im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbart sind. Eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung, Umsatzsteigerung, Reichweite, Conversion Rate, Suchmaschinenplatzierung, KI-Qualität, rechtliche Konformität eines Kundenangebots oder Endkundenerfolg wird nicht geschuldet.

4.4 Aikonetic kann die Plattform technisch weiterentwickeln, optimieren, aktualisieren und Funktionen anpassen, soweit dadurch die vertraglich vereinbarte Hauptleistung nicht wesentlich entwertet wird. Wesentliche Änderungen mit nachteiligen Auswirkungen auf den Kunden wird Aikonetic mit angemessener Frist ankündigen, soweit dies zumutbar und technisch möglich ist.

4.5 Beta-, Preview-, Demo-, Test-, Experimental- oder Labs-Funktionen können eingeschränkt, geändert oder eingestellt werden. Sie sind nicht für produktionskritische Nutzung bestimmt, sofern Aikonetic nicht ausdrücklich etwas anderes zusagt.

5. Unternehmereigenschaft und Endkundenabgrenzung

5.1 Der Kunde sichert zu, den Vertrag ausschließlich als Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen abzuschließen.

5.2 Soweit der Kunde über die Plattform eigene Leistungen, Produkte, Inhalte, Apps, Shops, Checkouts, Abonnements, Support-Flächen oder sonstige Angebote gegenüber Endkunden bereitstellt, handelt der Kunde gegenüber diesen Endkunden grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sofern Aikonetic nicht ausdrücklich in gesonderten Produktbedingungen als Anbieter, Verkäufer, Wiederverkäufer oder Merchant of Record benannt ist.

5.3 Der Kunde ist für seine Endkundenbeziehungen selbst verantwortlich. Dazu gehören insbesondere Anbieterkennzeichnung, Preisangaben, Umsatzsteuer, Verbraucherinformationen, Widerrufsrechte, Vertragsbedingungen, Datenschutzinformationen, Jugendschutz, Produkt- und Leistungspflichten, Support, Gewährleistung, Rückerstattungen, Stornos, Beschwerden und gesetzliche Pflichtinformationen.

5.4 Aktiviert oder nutzt der Kunde plattformseitige Abrechnung, einen zentralen Checkout, Stripe Connect, PayPal Direct, eigene Zahlungsarten, externe Zahlungsarten oder sonstige Zahlungsfunktionen, ändert dies ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung nicht die wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung des Kunden für sein Angebot gegenüber Endkunden.

5.5 Richtet sich ein konkretes Angebot innerhalb einer Kundeninstanz oder Anwendung an Verbraucher, muss der Kunde vor dessen Bereitstellung sicherstellen, dass die dafür erforderlichen Verbraucherbedingungen, Informationen, Widerrufsbelehrungen, Kündigungsmechanismen, Datenschutzinformationen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen vorhanden sind. Aikonetic kann die Bereitstellung solcher Angebote von zusätzlichen Produktbedingungen oder Freigaben abhängig machen.

6. Accounts, Nutzer, Rollen und Zugriffssicherheit

6.1 Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Accounts, Nutzer, Teams, Rollen, Berechtigungen, Schnittstellenschlüssel, Tokens, Domains, Embed-Tokens, technischen Zugriffsschlüssel und sonstigen Zugangsdaten verantwortlich.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, starke Authentifizierungsmechanismen zu nutzen, ausgeschiedene oder unberechtigte Nutzer unverzüglich zu entfernen und unbefugte Nutzung unverzüglich an Aikonetic zu melden.

6.3 Handlungen, Bestellungen, Konfigurationsänderungen, Schnittstellenaufrufe, Zahlungsaktivierungen, Abonnements von AikoniQ Apps oder sonstige Vorgänge, die über einen Account, Token, Schnittstellenschlüssel oder einen berechtigten Nutzer des Kunden vorgenommen werden, gelten als dem Kunden zugeordnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

6.4 Aikonetic kann technische Schutzmechanismen einsetzen, insbesondere Zugriffsschlüssel, technische Signaturen, Rate Limits, Rollen- und Berechtigungsprüfungen, Session-Mechanismen, IP-, Domain- oder Origin-Prüfungen, Wartungsmodi und Abuse-Detection.

6.5 Der Kunde darf Schutzmechanismen nicht umgehen, manipulieren, überlasten, reverse engineeren oder für nicht autorisierte Zwecke nutzen.

7. Nutzungsrechte an der Plattform

7.1 Aikonetic räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die AikoniQ Platform im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

7.2 Das Nutzungsrecht umfasst nur die Nutzung der bereitgestellten Plattformfunktionen, Schnittstellen, AikoniQ Apps und Dokumentation im Rahmen der vereinbarten Kundeninstanzen, Anwendungen, Nutzer, Limits, Laufzeiten, Abonnements und Produktbedingungen.

7.3 Sämtliche Rechte an der Plattform, Software, Quellcodes, Architekturen, Frameworks, Templates, Designs, Modellen, Workflows, Schnittstellen, Dokumentationen, Marken, Logos, Datenbankschemata und sonstigen Plattformbestandteilen verbleiben bei Aikonetic oder den jeweiligen Rechteinhabern.

7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder wesentliche Teile davon zu kopieren, zu vermieten, zu verleasen, weiterzuverkaufen, öffentlich anzubieten, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts zu verwenden oder Schutzmechanismen zu umgehen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt oder vertraglich gestattet ist.

7.5 Open-Source-Software, Drittanbieterkomponenten und externe Services können eigenen Lizenz- oder Nutzungsbedingungen unterliegen. Diese gehen für die jeweiligen Komponenten vor.

8. Kundendaten, Inhalte und Verantwortlichkeit des Kunden

8.1 Der Kunde behält die Rechte an seinen Kundendaten. Aikonetic erhält an Kundendaten nur die Rechte, die zur Bereitstellung, Sicherung, Verarbeitung, Übertragung, Anzeige, Analyse, Fehlerbehebung, Abrechnung, Supportleistung und vertragsgemäßen Weiterentwicklung der Plattform erforderlich sind.

8.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Qualität und Aktualität seiner Kundendaten verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte, Einwilligungen, Informationen und Rechtsgrundlagen verfügt, um Kundendaten in die Plattform einzustellen, zu verarbeiten und durch Aikonetic verarbeiten zu lassen.

8.3 Der Kunde darf keine rechtswidrigen, verletzenden, diskriminierenden, extremistischen, jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, pornographischen, verleumderischen, betrügerischen, irreführenden, spamartigen, schadcodehaltigen oder sonst missbräuchlichen Inhalte über die Plattform verarbeiten oder verbreiten.

8.4 Der Kunde ist für Inhalte seiner Nutzer und Endkunden verantwortlich, soweit diese innerhalb seiner Kundeninstanzen, Anwendungen, Shops, AikoniQ Apps, Helpdesk-Flows, Chat-Funktionen, Uploads, Kommentare, Formulare oder sonstigen Kundenbereiche verarbeitet werden.

8.5 Aikonetic ist nicht verpflichtet, Kundendaten proaktiv auf Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit, fachliche Richtigkeit oder Vereinbarkeit mit Rechten Dritter zu prüfen. Gesetzliche Pflichten von Aikonetic bleiben unberührt.

8.6 Wird Aikonetic durch Dritte, Behörden, Zahlungsdienstleister, Plattformbetreiber, App-Stores, Provider oder Rechteinhaber wegen Kundendaten, Kundenangeboten oder Endkundenbeziehungen in Anspruch genommen, stellt der Kunde Aikonetic von allen daraus entstehenden Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.

9. Unzulässige Nutzung und Plattformschutz

9.1 Der Kunde darf die Plattform nicht in einer Weise nutzen, die Gesetze verletzt, Rechte Dritter beeinträchtigt, die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform gefährdet oder die berechtigten Interessen von Aikonetic, anderen Kunden, Nutzern, Endkunden oder Drittanbietern beeinträchtigt.

9.2 Unzulässig sind insbesondere:

  • unbefugtes Eindringen, Scannen, Scraping, Crawling, Rate-Limit-Umgehung oder Lasttests ohne vorherige Zustimmung;
  • Versand von Spam, Phishing, Malware, betrügerischen Nachrichten oder unzulässiger Werbung;
  • Speicherung oder Verarbeitung von Schadsoftware, Zugangsdatenmissbrauch oder Umgehung von Sicherheitsmechanismen;
  • Nutzung für rechtswidrige Zahlungs-, Finanz-, Krypto-, Glücksspiel-, Adult-, Waffen-, Betäubungsmittel-, Sanktions- oder Hochrisikogeschäfte ohne vorherige schriftliche Freigabe;
  • Manipulation von Zahlungs-, Abrechnungs-, Lizenz-, Abonnement-, Berechtigungs- oder Nutzungsdaten;
  • unzulässige Nutzung von KI-Funktionen, insbesondere für verbotene, diskriminierende, manipulative oder sicherheitskritische Zwecke.

9.3 Aikonetic kann bei Verstößen oder konkreten Verdachtsmomenten Zugriffe, Accounts, Tokens, Schnittstellen, Domains, Checkouts, AikoniQ Apps, Anwendungen oder Kundeninstanzen vorübergehend sperren, beschränken oder deaktivieren, soweit dies erforderlich ist, um Schäden, Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken, Zahlungsrisiken oder Provider-Sperren zu vermeiden.

9.4 Aikonetic wird den Kunden über eine Sperrung informieren, soweit dadurch die Wirksamkeit der Maßnahme nicht gefährdet wird oder gesetzliche, behördliche oder sicherheitsbezogene Gründe entgegenstehen.

10. AppStore, AikoniQ Apps und Marketplace

10.1 Aikonetic kann über den AppStore oder Marketplace eigene oder fremde AikoniQ Apps, Templates, Integrationen oder Dienste bereitstellen.

10.2 Für kostenpflichtige AikoniQ Apps können gesonderte Preise, Laufzeiten, Abonnements, Nutzungsgrenzen, Nutzungsberechtigungen, Supportbedingungen und Produktbedingungen gelten.

10.3 Eine AikoniQ App kann eigene Oberflächen, Schnittstellen, Datenbank-, Zahlungs-, KI-, Tracking-, Helpdesk-, Kommunikations- oder Drittanbieterfunktionen enthalten. Der Kunde ist verpflichtet, vor Aktivierung zu prüfen, ob die AikoniQ App für seinen Einsatzzweck, seine Daten, seine Nutzer und seine Endkunden geeignet ist.

10.4 Von Drittanbietern bereitgestellte AikoniQ Apps oder Integrationen werden vorbehaltlich abweichender Vereinbarung nicht Bestandteil der eigenen Leistung von Aikonetic. Aikonetic haftet für AikoniQ Apps von Drittanbietern nur nach Maßgabe von Ziff. 23.

10.5 Aikonetic kann AikoniQ Apps aus Sicherheits-, Rechts-, Kompatibilitäts-, Provider-, Lizenz- oder Betriebsgründen aktualisieren, deaktivieren, aus dem Marketplace entfernen oder ihre Nutzung beschränken.

10.6 Private AikoniQ Apps können auf bestimmte Kunden, Organisationen, Kundeninstanzen oder Anwendungen beschränkt werden. Ein Anspruch auf Freischaltung, Veröffentlichung oder dauerhafte Verfügbarkeit einer bestimmten AikoniQ App besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

11. Zahlung, Checkout, Connect und plattformseitige Abrechnung

11.1 Aikonetic stellt je nach Vereinbarung Zahlungs- und Abrechnungsfunktionen bereit, insbesondere Stripe Checkout, Stripe Connect, PayPal Direct, zentrale Checkout-Vorgänge, eigene Zahlungsarten, plattformseitige Abrechnung, Abonnements, Nutzungsberechtigungen, Plattformgebühren, Webhooks, gesicherte Zahlungsweiterleitungen, Abrechnungsportale und Zahlungsstatus-Synchronisierung.

11.2 Zahlungsfunktionen können von Drittanbietern wie Stripe, PayPal, Banken, Kartenorganisationen, Wallet-Anbietern oder sonstigen Zahlungsdienstleistern abhängen. Für deren Nutzung gelten zusätzlich deren Bedingungen, KYC-/Onboarding-Vorgaben, Risikoprüfungen, Zahlungsregeln, Gebühren, Rückbelastungsregeln, Sanktions- und Compliance-Vorgaben.

11.3 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Zahlungsannahme, Preisangaben, Steuerbehandlung, Rechnungsstellung, Buchhaltung, Rückerstattungen, Stornierungen, Chargebacks, Disputes, Kundensupport und Endkundenkommunikation verantwortlich, soweit Aikonetic nicht ausdrücklich eine abweichende Rolle übernimmt.

11.4 Bei Connect- oder Merchant-Funktionen kann der Kunde oder ein verbundener Merchant Vertragspartner des Zahlungsdienstleisters sein. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Angaben richtig und aktuell sind und dass nur berechtigte Personen Zahlungsfunktionen verwalten.

11.5 Bei plattformseitiger Abrechnung nutzt der Kunde für eine Kundeninstanz oder Anwendung die Zahlungs- oder Abrechnungsinfrastruktur der Plattform. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Kunde wirtschaftlicher Anbieter der gegenüber Endkunden erbrachten Leistung. Aikonetic stellt in diesem Fall technische Plattform-, Checkout-, Abrechnungs- oder Zahlungsinfrastruktur bereit, ohne automatisch Partei des Endkundenvertrags zu werden.

11.6 Abweichende Modelle, insbesondere Merchant-of-Record-, Reseller-, Kommissions-, Provisions-, Agentur-, Inkasso-, Factoring- oder Treuhandmodelle, bedürfen einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.

11.7 Aikonetic kann Zahlungsfunktionen sperren, einschränken oder Rücklagen, Sicherheitsprüfungen, Identitätsprüfungen oder zusätzliche Informationen verlangen, wenn Zahlungsdienstleister dies verlangen oder konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Rückbelastungsrisiken, Betrug, Sanktionsrisiken, Verstoß gegen Providerbedingungen oder sonstige Compliance-Risiken bestehen.

11.8 Demo-, Test- oder Sandbox-Zahlungen dürfen nicht als echte Zahlungsabwicklung genutzt werden. Demo- oder Testdaten können gelöscht, zurückgesetzt oder von produktiven Daten getrennt werden.

12. Preise, Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug

12.1 Preise, Abrechnungsintervalle, Zahlungsarten, Währungen, Limits, Add-ons, Seats, Speicher-, Schnittstellen-, KI-, SMS-, Zahlungs- oder Transaktionsentgelte sowie Entgelte für AikoniQ Apps ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot, Checkout, Preisblatt oder der Plattformanzeige.

12.2 Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

12.3 Wiederkehrende Entgelte werden je nach Vereinbarung monatlich, jährlich oder in einem anderen Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet. Nutzungsabhängige Entgelte, Transaktionsentgelte, Mehrnutzungsentgelte, Speicherentgelte, KI-/Token-/Providerkosten, SMS-/Kommunikationskosten, Zahlungsgebühren oder sonstige variable Entgelte können nachträglich berechnet werden.

12.4 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Online-Checkout, Abonnement oder hinterlegter Zahlungsart kann Aikonetic die Zahlung sofort oder zum jeweiligen Abrechnungszeitpunkt einziehen.

12.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Aikonetic Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, die gesetzlich vorgesehene Verzugspauschale sowie Ersatz weiterer Mahn-, Inkasso-, Rechtsverfolgungs-, Rücklastschrift- und Beitreibungskosten verlangen, soweit diese gesetzlich ersatzfähig sind. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

12.6 Aikonetic kann bei Zahlungsverzug nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung Leistungen sperren, Abonnements pausieren, Zugriffe beschränken, Speicher- oder Schnittstellennutzung begrenzen oder die Erbringung weiterer Leistungen verweigern. Bei Individualleistungen kann Aikonetic insbesondere laufende Arbeiten, Deployments, Übergaben, Reviews, Freigaben, Veröffentlichungen und die Überlassung von Arbeitsergebnissen pausieren, bis offene Forderungen ausgeglichen oder angemessene Sicherheit geleistet ist. Eine vorherige Ankündigung ist entbehrlich, wenn ein erhebliches Risiko für Aikonetic, die Plattform, Drittanbieter oder andere Kunden besteht.

12.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

12.8 Änderungen von Preisen für laufende Abonnements teilt Aikonetic dem Kunden mit angemessener Frist mit. Widerspricht der Kunde einer Preisänderung, kann Aikonetic die betroffene Leistung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen, sofern die Fortsetzung zu den bisherigen Konditionen für Aikonetic unzumutbar ist.

13. Laufzeit, Kündigung und Beendigung

13.1 Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot, Checkout oder Abonnement. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, laufen wiederkehrende Leistungen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden.

13.2 Befristete Abonnements verlängern sich um den jeweils vereinbarten Verlängerungszeitraum, wenn sie nicht mit der vereinbarten Frist gekündigt werden.

13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde trotz Mahnung mit wesentlichen Zahlungen in Verzug ist;
  • der Kunde erheblich oder wiederholt gegen diese AGB, Produktbedingungen, Sicherheitsvorgaben oder Providerbedingungen verstößt;
  • die Nutzung des Kunden erhebliche Sicherheits-, Rechts-, Zahlungs-, Datenschutz- oder Reputationsrisiken verursacht;
  • ein Zahlungsdienstleister, Provider, App-Store, Behörde oder Gericht die Einstellung oder Einschränkung verlangt;
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt.

13.4 Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Kunden. Aikonetic kann Zugriffe sperren und die betroffenen Leistungen einstellen.

13.5 Aikonetic stellt dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum nach Vertragsende, mindestens jedoch für 30 Tage, eine zumutbare Möglichkeit zum Export wesentlicher Kundendaten bereit, sofern der Kunde nicht mit erheblichen Zahlungen in Verzug ist, gesetzliche Gründe entgegenstehen oder die Daten bereits gelöscht wurden.

13.6 Nach Ablauf der Exportfrist kann Aikonetic Kundendaten nach Maßgabe der gesetzlichen Pflichten, des Datenschutzrechts, der AVV, der Backup-Zyklen und internen Löschkonzepte löschen oder anonymisieren.

14. Verfügbarkeit, Wartung und Support

14.1 Aikonetic bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn sie in einer Service-Vereinbarung ausdrücklich vereinbart ist.

14.2 Die Verfügbarkeit kann insbesondere beeinträchtigt sein durch Wartung, Updates, Migrationen, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Drittanbietern, Internet- oder Netzstörungen, höhere Gewalt, Fehlkonfigurationen, missbräuchliche Nutzung, Lastspitzen, Provider-Sperren oder Fehler in Kundendaten, AikoniQ Apps, Integrationen oder Drittsoftware.

14.3 Aikonetic kann Wartungsfenster durchführen. Planbare Wartungen mit wesentlicher Auswirkung auf produktive Systeme wird Aikonetic nach Möglichkeit vorab ankündigen. Dringende Sicherheits-, Stabilitäts- oder Provider-Maßnahmen können ohne Vorankündigung erfolgen.

14.4 Supportumfang, Supportkanäle, Supportzeiten, Reaktionszeiten, Priorisierung und Eskalationswege ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Supportplan. Ohne abweichende Vereinbarung leistet Aikonetic Support nach billigem Ermessen während üblicher Geschäftszeiten.

14.5 Der Kunde ist verpflichtet, Störungen nachvollziehbar zu melden und alle für Analyse und Behebung erforderlichen Informationen bereitzustellen, insbesondere betroffene Kundeninstanz, Anwendung, Nutzerrolle, Zeitstempel, Fehlermeldungen, betroffene Funktion, Reproduktionsschritte und relevante Logs, soweit verfügbar.

15. Backups, Datenexport und Datenverlust

15.1 Aikonetic kann Backup-, Snapshot-, Export-, Wiederherstellungs- und Archivierungsfunktionen bereitstellen. Umfang, Frequenz, Aufbewahrung und Wiederherstellbarkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Plattformkonfiguration oder Produktbeschreibung.

15.2 Soweit keine ausdrückliche Backup- oder Wiederherstellungsleistung vereinbart ist, ist der Kunde für eigene Sicherungen, Exporte und Archivierungen seiner Kundendaten verantwortlich.

15.3 Der Kunde ist verpflichtet, vor größeren Änderungen, Importen, Migrationen, Aktivierungen von AikoniQ Apps, Löschungen, Schnittstellenaktionen oder Integrationsumstellungen geeignete Sicherungen zu erstellen oder eine Sicherung durch Aikonetic zu beauftragen.

15.4 Aikonetic haftet für Datenverlust nur nach Maßgabe von Ziff. 23 und nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich von Aikonetic geschuldet war.

16. Domains, Hosting, Storage und Infrastruktur

16.1 Domains, Subdomains, DNS, SSL/TLS-Zertifikate, CDN-, S3-, Storage-, Mail-, Push-, Queue-, Datenbank-, Container-, Portainer-, Docker-, Server- oder sonstige Infrastrukturleistungen werden nur geschuldet, soweit sie vereinbart oder in der Plattform bereitgestellt sind.

16.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit von Domainnamen, Marken, Kennzeichen, Inhalten, Mailversand, Impressum, Datenschutzhinweisen und sonstigen Veröffentlichungen seiner Anwendungen verantwortlich.

16.3 Reservierte oder geschützte Domains, insbesondere Domains unter Marken, Systemdomains oder von Aikonetic reservierten Namensräumen, dürfen nur mit vorheriger Freigabe genutzt werden.

16.4 Aikonetic kann Infrastrukturkomponenten, Regionen, Provider, Zertifikate, Netzwerke, Container-Images, Storage-Orte oder technische Verfahren ändern, soweit die vertraglich vereinbarte Hauptleistung dadurch nicht wesentlich entwertet wird und datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

17. KI-Funktionen

17.1 Die AikoniQ Platform kann KI-nahe Funktionen enthalten, insbesondere Chat, Text-, Bild-, Audio-, Transkriptions-, Analyse-, Planungs-, Automations-, Tool- und Workflow-Funktionen. Diese Funktionen können zentral über die Plattform, innerhalb einzelner Kundeninstanzen oder über Drittanbieter bereitgestellt werden.

17.2 KI-Funktionen können unrichtige, unvollständige, veraltete, voreingenommene oder für den Zweck des Kunden ungeeignete Ergebnisse erzeugen. Aikonetic schuldet keine fachliche, rechtliche, medizinische, steuerliche, finanzielle oder sonstige inhaltliche Richtigkeit von KI-Ausgaben.

17.3 Der Kunde ist für die Auswahl geeigneter Einsatzfälle, die Eingaben, Prompts, Trainings-, Kontext- und Quelldaten, die Prüfung der Ausgaben, menschliche Aufsicht, Endkundenkommunikation und rechtmäßige Verwendung von KI-Funktionen verantwortlich.

17.4 Der Kunde darf KI-Funktionen nicht für verbotene, manipulative, diskriminierende, sicherheitskritische, hochriskante oder gesetzlich besonders regulierte Zwecke einsetzen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist. Insbesondere darf der Kunde KI-Ausgaben nicht ungeprüft für Entscheidungen mit rechtlicher, erheblicher wirtschaftlicher oder vergleichbar wesentlicher Wirkung gegenüber Personen verwenden.

17.5 Der Kunde muss Endkunden, Nutzer oder betroffene Personen informieren, wenn und soweit gesetzlich erforderlich ist, dass sie mit einem KI-System interagieren oder dass Inhalte KI-gestützt erzeugt oder verändert wurden.

17.6 Aikonetic verwendet Kundendaten nicht zum Training eigener Grundmodelle, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei Nutzung externer KI-Provider können deren Bedingungen, Datenschutzinformationen, Auftragsverarbeitungsregeln, technische Schutzmaßnahmen und Nutzungsbeschränkungen gelten.

17.7 Der Kunde darf keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Zahlungsdaten, Gesundheitsdaten oder sonstige besonders schutzbedürftige Daten in KI-Funktionen eingeben, soweit dies nicht für den vereinbarten Zweck erforderlich, rechtlich zulässig und durch geeignete Schutzmaßnahmen abgesichert ist.

18. Drittanbieter, Integrationen und externe Dienste

18.1 Die Plattform kann mit Drittanbietern integriert sein oder externe Dienste nutzen, insbesondere Stripe, PayPal, OpenAI oder andere KI-Provider, Apple, Google, Firebase, Cloudflare, S3-/CDN-/Storage-Provider, Mail-, SMS-, Push-, Karten-, Analytics-, OAuth-, Canva-, Google-Business-Profile-, App-Store- und sonstige Integrationsdienste.

18.2 Drittanbieter können ihre Leistungen, Preise, Schnittstellen, Nutzungsbedingungen, Limits, Verfügbarkeit, Sicherheitsanforderungen, Datenschutzbedingungen oder Zulassungsvoraussetzungen ändern. Aikonetic hat darauf keinen vollständigen Einfluss.

18.3 Soweit Drittanbieterleistungen für eine Kundenfunktion erforderlich sind, ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Konten, Freigaben, Schnittstellenschlüssel, Providerverträge, KYC-Prüfungen, Einwilligungen und Konfigurationen bereitzustellen, sofern Aikonetic diese nicht ausdrücklich übernimmt.

18.4 Aikonetic haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Sperren, Datenverluste, Preise, Gebühren, Entscheidungen oder sonstige Handlungen von Drittanbietern, soweit Aikonetic diese nicht zu vertreten hat.

18.5 Verliert ein Drittanbieterzugang seine Verfügbarkeit oder rechtliche Zulässigkeit, kann Aikonetic die betroffene Funktion anpassen, ersetzen, vorübergehend deaktivieren oder kündigen, soweit eine Fortsetzung unmöglich oder unzumutbar ist.

19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

19.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten.

19.2 Soweit Aikonetic personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt Aikonetic als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. In diesem Fall schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“ oder „DPA“) ab.

19.3 Soweit Aikonetic personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere für Vertragsverwaltung, Abrechnung, Sicherheit, Missbrauchserkennung, Support, gesetzliche Pflichten, Buchhaltung oder eigene Kommunikation, handelt Aikonetic selbst als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

19.4 Der Kunde ist Verantwortlicher für personenbezogene Daten seiner Nutzer, Teams, Endkunden, Besucher, Shopkunden, Supportkontakte, Nutzer von AikoniQ Apps und sonstigen betroffenen Personen, soweit diese Daten in seinen Kundeninstanzen, Anwendungen, Shops, AikoniQ Apps, Checkouts, Formularen, Helpdesk-Flows oder Integrationen verarbeitet werden.

19.5 Der Kunde ist verantwortlich für Datenschutzhinweise, Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Betroffenenrechte, Löschfristen, Aufbewahrungspflichten, Drittlandtransfers, Cookie-/Tracking-/Kommunikationsregeln und sonstige Datenschutzpflichten gegenüber seinen Nutzern und Endkunden.

19.6 Aikonetic kann Unterauftragsverarbeiter einsetzen, soweit dies in der AVV geregelt ist. Der Kunde stimmt zu, dass technische Plattformleistungen regelmäßig den Einsatz von Hosting-, Infrastruktur-, Zahlungs-, Kommunikations-, KI-, Support- oder Sicherheitsdienstleistern erfordern können.

19.7 Besondere Datenschutz- oder Compliance-Anforderungen des Kunden, insbesondere besondere Datenkategorien, Berufsgeheimnisse, regulierte Branchen, Datenresidenz, Verschlüsselung, Protokollierung, Audit, Löschung oder Export, müssen vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart werden.

20. Geheimhaltung

20.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

20.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, wirtschaftliche, rechtliche, betriebliche und sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

20.3 Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

20.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten gilt sie solange, wie ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

21. Referenzen, Marken, Kennzeichnungen und Feedback

21.1 Aikonetic darf den Kunden mit Namen, Logo und allgemeiner Projektbeschreibung als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht oder eine besondere Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht.

21.2 Der Kunde darf Marken, Logos oder Kennzeichen von Aikonetic oder AikoniQ nur mit vorheriger Zustimmung verwenden, soweit die Nutzung nicht für die vertragsgemäße Plattformnutzung erforderlich ist.

21.3 Alle Inhalte, Vorlagen, Designs, Oberflächen, Texte, Medien, Komponenten, Workflows, KI-gestützten Inhalte oder sonstigen Arbeitsergebnisse, die von Aikonetic erstellt oder zum Betrieb, zur Darstellung oder zur Nutzung der Plattform, einer Kundeninstanz, Anwendung, eines Shops, Checkouts, einer AikoniQ App oder sonstigen Kundenangebots zur Verfügung gestellt wurden, sind nach Vorgabe von Aikonetic angemessen als von Aikonetic oder AikoniQ erstellt, bereitgestellt oder betrieben zu kennzeichnen, soweit sie gegenüber Nutzern, Endkunden oder Dritten sichtbar werden. Der Kunde darf solche Kennzeichnungen nicht entfernen, verdecken, verändern oder irreführend darstellen.

21.4 Für Angebote, Flächen, Anwendungen, Shops, Checkouts, AikoniQ Apps, Domains, eingebettete Oberflächen oder sonstige Inhalte, die direkt über die AikoniQ Platform betrieben werden oder AikoniQ-Funktionen verwenden, behält sich Aikonetic das Recht vor, einen Hinweis „Powered by AikoniQ“ einschließlich Backlink auf eine von Aikonetic bestimmte Website einzubinden. Der Kunde darf diesen Hinweis nicht entfernen, unterdrücken, verdecken, verändern oder den Backlink technisch entwerten, sofern die Kennzeichnung nicht in einem Produktplan, Tarif oder einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen ist.

21.5 Übermittelt der Kunde Aikonetic Feedback, Vorschläge, Ideen oder Verbesserungshinweise, darf Aikonetic diese ohne Vergütung zur Verbesserung, Weiterentwicklung und Vermarktung der Plattform verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen oder Rechte des Kunden verletzt werden.

22. Gewährleistung

22.1 Aikonetic gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht. Geringfügige Abweichungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

22.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form zu melden. Die Meldung soll alle für die Fehleranalyse erforderlichen Informationen enthalten.

22.3 Aikonetic kann Mängel nach eigener Wahl durch Fehlerbehebung, Workaround, Update, Austausch, erneute Bereitstellung oder Anpassung beseitigen.

22.4 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Störungen oder Mängel, die verursacht werden durch:

  • unsachgemäße Nutzung, Fehlkonfiguration oder Eingriffe des Kunden;
  • nicht freigegebene Drittsoftware, AikoniQ Apps, Skripte, Domains, Integrationen oder Schnittstellen;
  • unzureichende Mitwirkung, fehlerhafte Kundendaten oder fehlende Providerfreigaben;
  • Änderungen durch den Kunden oder Dritte;
  • Ausfälle von Drittanbietern oder externen Netzen, soweit Aikonetic diese nicht zu vertreten hat;
  • Nutzung außerhalb der vereinbarten Spezifikation, Limits oder Produktbedingungen.

22.5 Garantien im Rechtssinne bestehen nur, wenn Aikonetic sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet.

23. Haftung

23.1 Aikonetic haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

23.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Aikonetic der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

23.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung nach Ziff. 23.2 für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres insgesamt begrenzt auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betroffene Leistung gezahlten Nettoentgelte, mindestens jedoch auf 1.000 EUR und höchstens auf 25.000 EUR, sofern nicht im Vertrag eine abweichende Haftungshöchstgrenze vereinbart ist.

23.4 Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust, nutzungsabhängige Providerkosten, KI-Ausgaben, Drittanbieterentscheidungen, Chargebacks, Endkundenansprüche oder sonstige Vermögensschäden haftet Aikonetic nur nach Maßgabe der Ziff. 23.1 bis 23.3.

23.5 Für Datenverlust haftet Aikonetic nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung entstanden wäre, sofern eine solche Datensicherung nicht ausdrücklich von Aikonetic geschuldet war.

23.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen und verbundenen Unternehmen von Aikonetic.

23.7 Eine verschuldensunabhängige Haftung von Aikonetic für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach mietrechtlichen Vorschriften wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

24. Freistellung

24.1 Der Kunde stellt Aikonetic von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass Kundendaten, Kundenangebote, Domains, Marken, Inhalte, Endkundenverträge, Zahlungsabwicklungen, AikoniQ Apps, Integrationen, KI-Nutzung oder sonstige Nutzung der Plattform durch den Kunden Rechte Dritter verletzen oder gegen Gesetze, Providerbedingungen oder diese AGB verstoßen.

24.2 Die Freistellung umfasst angemessene Rechtsverteidigungskosten, Behördenkosten, Providerkosten, Zahlungsdienstleistergebühren, Rückbelastungen, Vertragsstrafen, Vergleichszahlungen und sonstige Schäden, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.

24.3 Aikonetic wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche informieren, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist, und dem Kunden angemessene Gelegenheit zur Mitwirkung geben.

25. Beratung, Entwicklung und Individualleistungen

25.1 Erbringt Aikonetic Beratungs-, Einrichtungs-, Migrations-, Design-, Entwicklungs-, Integrations-, Anpassungs-, Schulungs- oder sonstige Individualleistungen, gelten diese AGB ergänzend, soweit nicht ein gesonderter Vertrag geschlossen wird.

25.2 Individualleistungen werden nach Aufwand oder zum vereinbarten Festpreis erbracht. Zeit- und Aufwandsschätzungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

25.3 Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Informationen, Zugriffe, Ansprechpartner, Inhalte, Entscheidungen, Freigaben, Testdaten, Providerkonten und Mitwirkungen rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

25.4 Rechte an individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen werden dem Kunden nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt. Ohne abweichende Vereinbarung erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke. Wiederverwendung allgemeiner Methoden, Libraries, Frameworks, Know-how, Komponenten und Plattformbestandteile durch Aikonetic bleibt zulässig.

25.5 Quellcode, Entwicklungsdokumentation, Deployment-Skripte, Admin-Zugänge oder interne Werkzeuge werden nur überlassen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

25.6 Aikonetic kann Individualleistungen monatlich, nach Aufwand, nach Leistungsabschnitten, nach Meilensteinen, nach Bereitstellung einzelner Arbeitsergebnisse oder nach gesondert vereinbartem Zahlungsplan abrechnen. Dies gilt auch für Konzeption, Planung, Projektmanagement, Architektur, Recherche, Abstimmungen, Reviews, Tests, Fehleranalyse, Dokumentation, Deployment-Vorbereitung, Bereitstellung von Entwicklungs-, Test- oder Staging-Umgebungen sowie für reservierte Projektkapazitäten, soweit diese vereinbart oder durch den Kunden veranlasst wurden.

25.7 Kündigt, storniert oder beendet der Kunde eine beauftragte Individualleistung vor vollständiger Fertigstellung oder nimmt er beauftragte Leistungen nicht ab, obwohl Aikonetic zur Leistung bereit und in der Lage ist, kann Aikonetic die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen, begonnenen Arbeitspakete, reservierten Kapazitäten, nicht stornierbaren Drittanbieter-, Lizenz-, Provider- oder Infrastrukturkosten sowie sonstige durch die Beendigung veranlasste Aufwendungen abrechnen. Bei vereinbarten Festpreisen bleiben weitergehende gesetzliche Vergütungsansprüche von Aikonetic, insbesondere nach den werkvertraglichen Vorschriften, unberührt; ersparte Aufwendungen werden angerechnet, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

25.8 Ist für eine Individualleistung eine Anzahlung, Vorauszahlung, Abschlagszahlung oder Meilensteinzahlung vereinbart, ist Aikonetic erst nach Zahlungseingang verpflichtet, mit dem jeweiligen Leistungsabschnitt zu beginnen oder diesen fortzuführen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Gerät der Kunde mit einer solchen Zahlung in Verzug, gelten ergänzend Ziff. 12.5 und 12.6.

25.9 Verzögert sich eine Individualleistung, weil der Kunde erforderliche Mitwirkungen, Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben, Testhandlungen, Abnahmen oder Entscheidungen nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen. Aikonetic kann hierdurch entstehenden Mehraufwand, Wartezeiten, Wiederanlaufaufwand, zusätzliche Abstimmungen und erforderliche Aktualisierungen nach Aufwand abrechnen, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.

25.10 Bleibt eine erforderliche Mitwirkung des Kunden trotz Aufforderung und angemessener Frist aus, kann Aikonetic die betroffene Individualleistung pausieren, neu terminieren oder aus wichtigem Grund kündigen. Im Fall der Kündigung kann Aikonetic die bis dahin erbrachten Leistungen, begonnenen Arbeitspakete, reservierten Kapazitäten und nicht stornierbaren Kosten nach Maßgabe von Ziff. 25.7 abrechnen.

25.11 Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vereinbart ist, richtet sie sich nach § 640 BGB. Ein Werk gilt danach auch als abgenommen, wenn Aikonetic dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Gesondert vereinbarte Prüf- und Freigabeverfahren bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.

26. Änderungen dieser AGB

26.1 Aikonetic kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Plattform, der Rechtslage, der Rechtsprechung, technischer Anforderungen, Sicherheitsanforderungen, Drittanbieterbedingungen oder Geschäftsmodelle.

26.2 Aikonetic wird den Kunden über Änderungen in Textform oder über die Plattform informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung und wird er auf diese Folge hingewiesen, gelten die Änderungen als angenommen.

26.3 Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen AGB fort. Aikonetic kann den betroffenen Vertrag dann ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, wenn eine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen unzumutbar ist.

26.4 Änderungen wesentlicher Vertragspflichten, Preise für laufende Abrechnungsperioden oder Haftungsregelungen erfolgen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen und der vertraglichen Vereinbarungen.

27. Exportkontrolle, Sanktionen und Compliance

27.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontroll-, Sanktions-, Geldwäsche-, Steuer-, Zahlungs-, Datenschutz-, Verbraucher-, Wettbewerbs-, Telekommunikations-, Medien-, Jugendschutz- und sonstigen Compliance-Vorschriften einzuhalten.

27.2 Der Kunde darf die Plattform nicht Personen, Organisationen, Ländern oder Branchen bereitstellen, wenn dies gegen Sanktionen, Embargos, Exportkontrollrecht, Providerbedingungen oder sonstige zwingende Vorschriften verstößt.

27.3 Aikonetic kann Leistungen verweigern, sperren oder kündigen, soweit dies zur Einhaltung von Gesetzen, Sanktionen, Providerbedingungen oder Compliance-Anforderungen erforderlich ist.

28. Abtretung und Unterauftragnehmer

28.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Aikonetic übertragen. Aikonetic darf die Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern.

28.2 Aikonetic darf Unterauftragnehmer einsetzen, soweit dadurch die vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Datenschutzrechtliche Unterauftragsverhältnisse richten sich nach der AVV.

28.3 Aikonetic darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt bleiben.

29. Kommunikation und elektronische Form

29.1 Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

29.2 Aikonetic kann Mitteilungen an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse, über die Verwaltungsebene, innerhalb der Plattform, per Ticket, per Rechnungshinweis oder über sonstige vereinbarte Kommunikationswege senden.

29.3 Der Kunde ist verpflichtet, Kontaktdaten, Rechnungsdaten, technische Ansprechpartner, Notfallkontakte und rechtliche Ansprechpartner aktuell zu halten.

30. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

30.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

30.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Lübeck. Aikonetic ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

30.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

30.4 Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Übersetzungen dienen nur der Information, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

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